Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Luftseilbahn Reigoldswil-Wasserfallen (LRW)

 

1. Allgemeines

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen und Produkte, kostenpflichtig oder kostenlos, der Luftseilbahn Reigoldswil Wasserfallen (LRW).
Die LRW ist berechtigt, für die optimale Leistungserbringung Dienste Dritter in Anspruch zu nehmen. Dies erfolgt im automatischen Einverständnis des Kunden. Für Tickets und Leistungen Dritter, für welche die LRW als Verkäuferin oder Mittlerin auftritt gelten die AGB der jeweiligen Gesellschaft und deren Produkte.

1.1.   Vertrag
Mit der Bestellung oder dem Kauf eines Fahrausweises oder einer Dienstleistung bzw. deren Inanspruchnahme kommt ein Vertrag mit der LRW zustande, Die vorliegende AGB gelten mittels jeder Bestellung/Kauf/Inanspruchnahme als vorbehaltlos angenommen.

 

2. Tickets und Abonnemente

2.1.   Gültigkeit
Sämtliche Tickets und Abonnemente sind nur während den publizierten Betriebszeiten gültig.

  • Die Dauer der Gültigkeit ist auf dem Ticket aufgedruckt, sie kann nicht verlängert werden.
  • Soweit auf dem Ticket oder Abonnement nicht anders vermerkt, ist dieses unpersönlich und übertragbar.

2.2.   Tarifbestimmungen

  • Eine Änderung der Preise bleibt jederzeit vorbehalten
  • GA und Halbtaxabonnemente sowie das TNW Abonnement sind nicht gültig
  • Die SBB Junioren- und Enkelkarte ist gültig. Kind werden damit gratis befördert. (Nur bei Einzelfahrten mit der Gondelbahn; nicht bei Gruppentarifen, Kindergärten o.ä., Mehrfahrtenkarten, Tageskarten und Spezialangeboten)
  • Alle Preise gelten in Schweizer Franken und inkl. 7.7% MwSt.
  • Bei Barzahlung mit Euro gilt der angeschriebene Wechselkurs.
  • Retourgeld: Erfolgt grundsätzlich in Schweizer Franken. Geldrückgabe bitte sofort nachzählen, spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.
  • Hunde werden gratis befördert
  • Mehrfahrtenkarten, Halbjahres- und Jahreskarten sind persönlich und nicht übertragbar
  • Für den Erwerb von ermässigten Fahrkarten (AHV, IV, Studenten, Militär (in Uniform), Einwohner von Reigoldswil, Juniorkarten SBB) sind amtliche Ausweise mit Angaben des Geburtsdatums bei Verlangen vorzuweisen.
  • Fahrten ausserhalb der Öffnungszeiten unterliegen speziellen Tarifen.
  • Reisende Personen mit eingeschränkter Mobilität bezahlen den normalen Tarif. Die Begleitperson erhält eine Freikarte, sofern die Person mit einer Einschränkung den Begleitausweis der SBB besitzt.

2.3.   Gutscheine
Gutscheine werden einmalig verlängert, wenn diese nachweisbar käuflich erworben wurden. Gutscheine, welche gratis ausgegeben wurden (Sponsoring, PR-Zwecken, Stiftungsrats Tickets, usw.) werden nicht verlängert.

2.4.   Verlust oder Diebstahl
Bei Verlust oder Diebstahl eines Tickets oder Abonnements wird gegen Vorweisen der Kaufquittung Ersatz geleistet. Ist das Ticket oder Abonnement auf einem Chipmedium gespeichert, so muss das Depot erneut bezahlt werden.

2.5.   Missbrauch/Fälschung
Missbräuchlich verwendete oder gefälschte Tickets und Abonnemente werden eingezogen und verlieren ihre Gültigkeit.

  • Tickets sind vor Feuchtigkeit, Schmutz, mechanischer oder optischer Einwirkung sowie sonstige Beschädigungen etc. zu schützen. Der QR-Code/Strich-Code muss maschinenlesbar sein. Beschädigte Tickets werden nicht ersetzt
  • Zivil- oder strafrechtliche Massnahmen bleiben vorbehalten

2.6.   Umtausch/Rückerstattung

  • Tickets und Abonnemente können nachträglich nicht in andere Tickets oder Abonnemente umgetauscht werden.
  • Bei Krankheit oder Unfall kann eine Rückerstattung nur gegen Vorweisen eines ärztlichen Zeugnisses vorgenommen werden.
  • Betriebseinschränkungen bzw. -einstellungen infolge höherer Gewalt wie Wind- und Wettereinflüsse, Krankheit/Unfall der Mitarbeiter, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen (z.B. infolge von technischen Defekten oder Stromunterbrüchen) berechtigen weder zu Rückerstattungen noch zu Entschädigungen.

2.7.   E-Ticket

  • Tickets, welche im Webshop gekauft wurden (hier E-Tickets genannt) unterstehen den AGB der LRW.
  • E-Tickets können entweder in ausgedruckter Form (Format A4) oder als PDF auf dem Mobiltelefon direkt am Drehkreuz entwertet werden. Das E-Ticket muss vorhanden, gültig und unbeschädigt sein. Nicht einwandfrei lesbare E-Tickets sind ungültig
  • Eine Überprüfung der Berechtigung des Ticketvorweisers durch die Mitarbeiter der LRW bleibt vorbehalten. Vergünstigungen wie AHV, IV, Studentenausweise oder Juniorkarten der SBB müssen jederzeit vorzeigbar sein.
  • Sämtliche im Onlineshop gekauften E-Tickets und/oder Dienstleistungen werden grundsätzlich nicht umgetauscht, geändert oder zurückgenommen/rückerstattet.

3. Transport

3.1.   Allgemein

  • Den Anweisungen des Personals der LRW ist Folge zu leisten.
  • Weisungs- und Verbotstafeln sind zu beachten und zu befolgen.

3.2.   Ausschluss vom Transport

  • Bei rücksichtslosem Verhalten, Verstoss gegen die vorliegenden Bestimmungen oder Missachtung der Anordnung des Bahn-, Kassen-, oder Kontrollpersonals kann der Fahrausweis entzogen sowie der Transport verweigert werden.
  • Bei übermässigem Alkoholkonsum oder sonstiger Einnahme von Betäubungsmitteln kann der Transport mit der Gondelbahn und/oder der Gebrauch eines Mietgerätes verweigert werden. Es erfolgt keine Rückerstattung des Ticketpreises.
  • Wer Anlagen und/oder Einrichtungen der LRW beschädigt oder verunreinigt wird vom Transport ausgeschlossen und muss die Instandstellungs- und Reinigungskosten bezahlen.

4. Freizeiteinrichtungen

4.1.   Allgemein

  • Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
  • Die angeschriebenen Regeln sind zu beachten und einzuhalten. Bei Verstössen kann das Benutzen eines Mietgerätes durch das Personal der LRW untersagt werden.
  • Das Benützen eines Mietgerätes ist unter folgenden Umständen verboten:
    • Mit einem Kind im Tragerucksack
    • Bei Beeinträchtigung des Fahrers durch Alkohol oder sonstige Betäubungsmittel
    • Bei körperlichen Einschränkungen, welche eine sichere Bedienung des Mietgerätes verunmöglichen
    • Für schwangere Frauen
  • Der Mieter eines Mietgerätes haftet für grobfahrlässige Schäden am Mietgegenstand. Bei Diebstahl ist ein offizieller Polizeirapport unerlässlich.

4.2.   Trottiplausch
Das Mieten eines Trottinetts berechtigt die Benutzung für eine Abfahrt von der Wasserfallen nach Reigoldswil auf der offiziellen, ausgeschilderten Strecke.

  • Kinder, welche kleiner als 135cm und unter 10 Jahren alt sind dürfen kein eigenes Trottinett benutzen. Sie müssen, sofern möglich, bei einer erwachsenen Person mitfahren.
  • Kinder ab 13. Jahren dürfen ohne erwachsene Begleitung Trottinett fahren.

4.3.   Schlittelplausch
Die Miete eines Schlittens berechtigt zum Gebrauch auf der offiziellen, ausgeschilderten Schlittenpiste während der Betriebszeiten der LRW.

4.4.   Schneeschuhplausch
Die Miete von Schneeschuhen berechtigt zum Gebrauch in der gesamten Region Wasserfallen während der Betriebszeiten der LRW. Die LRW behält sich vor, ein Ausweisdokument als Depot zu behalten.

4.5.   Waldseilpark
Der Waldseilpark wird durch die Firma Adventure Coaching & Rope Solutions GmbH, Liestal betrieben. Bei Benutzung des Waldseilparks gelten die Regeln und AGBs der Betreiberfirma. Diese können an der Kasse der LRW oder im Internet unter www.adventure-coaching.ch bezogen werden.

 

5. Rettungsdienst

Verunfallt ein Kunde im Gebiet der LRW beim Benützen eines Mietgerätes oder beim Wandern, kann die Notfallnummer der LRW in Anspruch genommen werden. Der Transport des Verunfallten bis zur Talstation, sofern gesundheitlich und personell möglich, geschieht dabei unentgeltlich. Es können jedoch Kosten Dritter wie z.B. Krankenwagen-Transport, Arztkosten, Taxi, REGA oder Polizei entstehen. Diese sind direkt durch den Verunfallten oder dessen Versicherung zu vergüten. Die LRW haftet soweit zulässig nur auf grobfahrlässiges und vorsätzliches Verhalten. Jegliche andere Haftung wird abgelehnt.


6. Haftungsausschluss

Allfällige Beanstandungen der Fahrkartenbesitzer, welche die Leistungserbringung durch die LRW betreffen, sind unverzüglich an das Personal der LRW zu richten. Unterbleibt eine sofortige Meldung, gehen allfällige Ansprüche gegenüber der LRW, soweit gesetzlich zulässig, verloren.

Die LRW haftet für Personen- und Sachschäden, welche durch sie, bzw. durch Ihre Mitarbeitenden verursacht werden, nach Massgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Subsidiär gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechtes. Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung der LRW auf grobfahrlässiges und vorsätzliches Verhalten beschränkt. Eine Haftung der LRW für Sach- und Personenschäden ist jedoch, soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich ausgeschlossen bei individuellem Fehlverhalten, namentlich infolge:

  • Nichtbeachten von Hinweisen: Missachten von Markierungen, Absperrungen und Hinweistafeln.
  • Verlassen der gesicherten und kontrollierten Schlittelpiste/Trottistrecke.
  • Missachten von Weisungen und Warnungen des Personals der LRW.
  • Fahrlässigem oder vorsätzlich pflichtwidrigem Verhalten auf der Anlage oder der Piste/Trottistrecke.
  • Ausübung des Mountainbike-Sports auf allen Wander- und Bike-Wegen sowie auf Fahrwegen und Strassen.
  • Unfällen ausserhalb der gesicherten und Markierten Piste/ Trottistrecke
  • Unfälle auf Wanderwegen
  • Ungenügender Pistenpräparation
  • Diebstähle oder Sachbeschädigungen im Gebiet Region Wasserfallen durch Dritte.

Die LRW weist ausdrücklich darauf hin, dass mit der Ausübung gewisser angebotener Sportarten wie beispielsweise dem Trottiplausch, Schlitteln oder Schneeschuhtouren Risiken verbunden sind. Mit der Nutzung oder Ausübung dieser Angebote erklärt sich der Kunde einverstanden, diese Risiken auf eigene Gefahr und die Angebote nur nach eigenem Können zu nutzen. Eine Haftung für seelische, körperliche oder materielle Schäden, die sich aus der Nutzung oder Ausübung der Angebote ergeben, ist ausgeschlossen.

Die LRW und ihre Lieferanten sind bestrebt, dem Kunden einen nach dem Stand der Technik möglichst reibungslosen und professionellen Service zu bieten. Dazu bedient sich die LRW bewährter Technik sowie ausgewiesener Fachleute und Lieferanten unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt.
Dennoch kann die LRW keine Garantie für eine fehlerfreie oder unterbrechungsfreie Erbringung der Dienstleistungen übernehmen. Rechtswidrige Eingriffe in das EDV-System oder eine missbräuchliche Verwendung durch Unbefugte können nicht ausgeschlossen werden. Es wird jede Haftung für allfällige Schäden daraus abgelehnt. Eine Haftung für Leistungen Dritter wird im rechtlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
Der Kunde verwendet seine Hardware (inkl. Drucker), Betriebssoftware und Telekommunikationseinrichtungen für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen auf eigene Gefahr und Kosten. Der Kunde anerkennt, dass die LRW und Ihre Lieferanten/Lizenzgeber nicht verpflichtet sind, bestimmte Software zu unterstützen oder zu erhalten oder bestimmte Betriebsplattformen oder -systeme zu unterstützen oder deren Unterstützung in Zukunft aufrecht zu erhalten.
Die LRW lehnt im Rahmen des gesetzlich Zulässigen jede Haftung für Schäden am EDV-System des Kunden infolge Benutzung der Website oder einer Inanspruchnahme von Dienstleistungen ab.

 

7. Datenschutz

Der Kunde anerkennt und erklärt sich damit einverstanden, dass die LRW und ihre Lieferanten im Zusammenhang mit Bereitstellung und Unterhalt der Website und der Erbringung von Dienstleistungen Kenntnis von Personendaten erhalten können. Die LRW bemüht sich im gesetzlich gebotenen und kommerziell vertretbaren Rahmen zur Gewährleistung der Vertraulichkeit.

Einzelne Bereiche des Betriebs werden Videoüberwacht. Die Videos werden nicht gespeichert und dienen der Gewährleistung eines sicheren Betriebes.

 

8. Änderung der AGB

Die LRW behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit abzuändern. Für den Kunden gilt die jeweilige Version, welche beim Zustandekommen des Vertrages gültig ist.


9. Schlussbestimmungen

Mitteilungen per E-Mail gelten als schriftlich erfolgt.
Der Vertrag zwischen dem Kunden und der LRW untersteht ausschliesslich dem Schweizerischen Recht.
Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus solchen Verträgen ist 4410 Liestal soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorschreiben.

 

Reigoldswil, Mai 2020